Wissenswertes zur europäischen Drohnenverordnung
In den letzten Jahren ist das Interesse an Drohnen sowie die Anzahl von Drohnen im Privatbesitz stark gestiegen. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, hat die europäische Luftfahrtbehörde EASA (European Aviation Safety Agency) ein verbindliches Regelwerk rund um den Besitz und die Nutzung von Drohnen geschaffen, das seit 2021 in allen EU-Ländern eingehalten werden muss. Neben der vereinheitlichten Drohnenverordnung der EU gibt es allerdings auch weiterhin länderspezifische Bestimmungen, die beim Betrieb von Drohnen eingehalten werden müssen. Dies ist insbesondere bei Reisen ins Ausland zu beachten. Wenn Sie eine Drohne kaufen möchten, sollten Sie sich also bereits vorher über alle geltenden Gesetze und Rahmenbedingungen informieren und alle Fragen klären.
Versicherungspflicht für Drohnen
Grundsätzlich gilt in Deutschland unabhängig von der Größe und dem Gewicht oder der Art der Nutzung der Drohne eine Versicherungspflicht für Haftpflichtschäden, die sich aus dem Betrieb von Fluggeräten ergibt. Das betrifft also auch Drohnen mit sehr geringem Gewicht und sogar sogenannte Spielzeugdrohnen. In manchen Fällen lohnt es sich, eine spezielle Drohnenversicherung abzuschließen. Diese zahlt beispielsweise auch bei unverschuldeten Schäden, etwa durch Windböen. Doch nicht immer ist der Abschluss einer eigenen Police notwendig – zum Beispiel, wenn Ihre private Haftpflichtversicherung solche Schäden bereits abdeckt.
Die verschiedenen Drohnenklassen im Überblick
Drohnen werden in verschiedene Klassen eingeteilt. Die insgesamt sieben Klassen berücksichtigen unter anderem das Drohnengewicht und die Bewegungsenergie. Die Auflagen richten sich je nach Betriebsrisiko des Drohnenmodells. Die sieben Drohnenklassen werden mit den Kürzeln C0 bis C7 benannt, wobei die Auflagen mit jeder höheren Klasse steigen. Am einfachsten lässt sich die Einteilung nach dem Drohnengewicht überblicken. Maßgeblich ist dabei immer das Abfluggewicht, also das Gewicht der Drohne zuzüglich Akku und anderer Anbauteile. Verfügt die Drohne über eine Kamera, ist auch diese in das Startgewicht einzuberechnen. Große und schwere Drohnen dürfen beispielsweise nicht direkt über Menschenansammlungen geflogen werden. Aber auch für kleine Drohnenmodelle gibt es Beschränkungen, insbesondere dann, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist.
C0 ist die Einstiegsklasse für Drohnen unterhalb 250 Gramm Startgewicht. C1 ist die nächsthöhere Drohnenklasse und umfasst Fluggeräte mit einem maximalen Startgewicht von 900 Gramm oder einer Bewegungsenergie von maximal 80 Joule. Letzteres ist vor allem für kleine aber schnelle Renndrohnen von Belang. Die weiteren Klassen unterscheiden sich wie folgt: C2 für Startgewichte zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm, gefolgt von den Klassen C3 und C4 für Fluggeräte mit Startgewichten zwischen 4 und 25 Kilogramm. Die restlichen Drohnenklassen, bestehend aus C5, C6 und C7, sind für professionellen Einsatz vorgesehen und unterliegen ähnlichen Beschränkungen wie die bemannte Luftfahrt. Sie erfordern daher eine besondere Betriebserlaubnis beziehungsweise Zertifizierung durch die zuständigen Behörden.
Muss ich mich und meine Drohne registrieren?
Die Regelungen und Pflichten zur Registrierung von Betreiber und Drohnen sind recht einfach. Die europaweite Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber greift immer dann, wenn das Startgewicht über 250 Gramm liegt oder die kinetische Energie von 80 Joule überschritten wird. Das umfasst also alle Drohnen oberhalb der Klasse C0. Ausnahmen gelten lediglich für Drohnen, die der EU-Spielzeugrichtlinie unterliegen. Darüber hinaus muss sich der Betreiber unabhängig von der Drohnenklasse immer dann registrieren, wenn „Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten“ vorhanden sind. Bei Drohnen sind dies zumeist Kameras, aber auch Mikrofone erfüllen diese Bedingung. Dazu müssen Sie sich als Betreiber in dem Land registrieren, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Sie erhalten dann eine persönliche Registrierungsnummer, die an allen Drohnen angebracht werden muss. Wird ein Fernidentifikationssystem verwendet, ist die Nummer dort zu hinterlegen. Die Drohne selbst muss hingegen nur dann registriert werden, wenn sie in eine zulassungspflichtige Kategorie fällt.
Wann benötige ich einen EU-Drohnenführerschein oder EU-Kompetenznachweis?
Ähnlich wie auch bei den Regelungen zur Registrierung besteht für die Drohnenklasse C0 keinerlei Pflicht zur Absolvierung eines EU-Drohnenführerscheins beziehungsweise EU-Kompetenznachweises, der auch als kleiner Drohnenführerschein bezeichnet wird. Wenn Sie allerdings Drohnen aus Drohnenklassen oberhalb von C0 betreiben möchten, müssen Sie einen solchen EU-Drohnenführerschein beziehungsweise EU-Kompetenznachweis vorweisen. Hierbei handelt es sich um ein kompaktes Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung. Dies soll sicherstellen, dass der Drohnen-Pilot das nötige Grundwissen hat, um eine Drohne sicher steuern zu können. Das Training und die Prüfung können Sie unkompliziert online bei einem entsprechenden Anbieter beantragen und absolvieren. Der Drohnenführerschein gilt dann in allen EU-Ländern und mit einer Laufzeit von fünf Jahren.
Verantwortungsvolles Drohnenfliegen
Zusätzlich zu den oben beschriebenen EU-Richtlinien gibt es auch nationale Regelungen und weitere spezifische Regelungen, die abhängig sind von beispielsweise dem Abstand zu anderen Personen oder der Sichtweite der Drohnen beim Fliegen. Achten Sie auch insbesondere auf Beschränkungen im Luftraum, etwa in der Nähe von Flughäfen. Diese gelten oft auch im weiteren Umkreis. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sehr teuer werden und letztlich Menschenleben gefährden. Informieren Sie sich also am besten vor dem Drohneneinsatz darüber, was für die jeweilige Drohne und den Einsatzort gilt. Wenn Sie all diesen Punkten Berücksichtigung schenken, steht dem Start Ihrer Drohne nichts mehr im Wege. Wir wünschen Ihnen dabei viel Spaß!