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Häufig gestellte fragen
Dronengesetze
Die Regelungen und Pflichten zur Registrierung von Betreiber und Drohnen sind recht einfach. Die europaweite Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber greift immer dann, wenn das Startgewicht über 250 Gramm liegt oder die kinetische Energie von 80 Joule überschritten wird. Das umfasst also alle Drohnen oberhalb der Klasse C0. Ausnahmen gelten lediglich für Drohnen, die der EU-Spielzeugrichtlinie unterliegen. Darüber hinaus muss sich der Betreiber unabhängig von der Drohnenklasse immer dann registrieren, wenn „Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten“ vorhanden sind. Bei Drohnen sind dies zumeist Kameras, aber auch Mikrofone erfüllen diese Bedingung. Dazu müssen Sie sich als Betreiber in dem Land registrieren, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Sie erhalten dann eine persönliche Registrierungsnummer, die an allen Drohnen angebracht werden muss. Wird ein Fernidentifikationssystem verwendet, ist die Nummer dort zu hinterlegen. Die Drohne selbst muss hingegen nur dann registriert werden, wenn sie in eine zulassungspflichtige Kategorie fällt.
Ähnlich wie auch bei den Regelungen zur Registrierung besteht für die Drohnenklasse C0 keinerlei Pflicht zur Absolvierung eines EU-Drohnenführerscheins beziehungsweise EU-Kompetenznachweises, der auch als kleiner Drohnenführerschein bezeichnet wird. Wenn Sie allerdings Drohnen aus Drohnenklassen oberhalb von C0 betreiben möchten, müssen Sie einen solchen EU-Drohnenführerschein beziehungsweise EU-Kompetenznachweis vorweisen. Hierbei handelt es sich um ein kompaktes Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung. Dies soll sicherstellen, dass der Drohnen-Pilot das nötige Grundwissen hat, um eine Drohne sicher steuern zu können. Das Training und die Prüfung können Sie unkompliziert online bei einem entsprechenden Anbieter beantragen und absolvieren. Der Drohnenführerschein gilt dann in allen EU-Ländern und mit einer Laufzeit von fünf Jahren.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen EU-Richtlinien gibt es auch nationale Regelungen und weitere spezifische Regelungen, die abhängig sind von beispielsweise dem Abstand zu anderen Personen oder der Sichtweite der Drohnen beim Fliegen. Achten Sie auch insbesondere auf Beschränkungen im Luftraum, etwa in der Nähe von Flughäfen. Diese gelten oft auch im weiteren Umkreis. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sehr teuer werden und letztlich Menschenleben gefährden. Informieren Sie sich also am besten vor dem Drohneneinsatz darüber, was für die jeweilige Drohne und den Einsatzort gilt. Wenn Sie all diesen Punkten Berücksichtigung schenken, steht dem Start Ihrer Drohne nichts mehr im Wege. Wir wünschen Ihnen dabei viel Spaß!
Versicherung
Grundsätzlich gilt in Deutschland unabhängig von der Größe und dem Gewicht oder der Art der Nutzung der Drohne eine Versicherungspflicht für Haftpflichtschäden, die sich aus dem Betrieb von Fluggeräten ergibt. Das betrifft also auch Drohnen mit sehr geringem Gewicht und sogar sogenannte Spielzeugdrohnen. In manchen Fällen lohnt es sich, eine spezielle Drohnenversicherung abzuschließen. Diese zahlt beispielsweise auch bei unverschuldeten Schäden, etwa durch Windböen. Doch nicht immer ist der Abschluss einer eigenen Police notwendig – zum Beispiel, wenn Ihre private Haftpflichtversicherung solche Schäden bereits abdeckt.